Das Amtsgericht Charlottenburg hat heute ein zuvor erlassenes Verbot der Weiterleitung auf die Internetdatenbank Wikipedia durch den deutschen Unterstützerverein aufgehoben.
Hintergrund ist die Nennung des bürgerlichen Namens eines 1998 unter mysteriösen Umständen ums Leben gekommenen Computergenies in der Wikipedia. Das Amtsgericht sah weder in den postmortalen Persönlichkeitsrechten des Verstorbenen, der bewusst den Schutz eines Pseudonyms für seine Tätigkeit gewählt hatte um sich und seine Eltern zu schützen, noch in den Belästigungen der Eltern, die durch den Beitrag identifiziert werden konnten und ihrem Bedürfnis auf Privatsphäre einen Grund das Verbot zu bestätigen.
Die Eltern haben sich entschlossen, den Schutz ihrer Privatsphäre und die Achtung vor der Entscheidung ihres verstorbenen Sohnes nicht preiszugeben.
Gegen die Entscheidung wird daher Rechtsmittel eingelegt werden. Die Schmähungen und Verunglimpfungen der Eltern in den letzten Wochen durch Teile der "Wikipedianer" haben ihnen gezeigt, wie wichtig der Kampf gegen globale Datensammlungen in der Hand einer "Community" ist, die sich ihre Regeln im Wege der Ochlokratie gibt.
Sie haben die Hoffnung, dass die Gerichte schließlich das Schutzbedürfnis des Einzelnen höher bewerten werden als das voyeuristische Interesse einer anonymen Masse, die möglichst alle Daten über jeden sammeln, speichern und weltweit zugänglich machen will.