http://www.ccc.de/~andy/CCC/TRON/20020508/
Warum die Staatsanwaltschaft es auch nicht untersuchungswürdig findet,
daß Tron nicht am eigenen Gürtel aufgehängt war.
- Nach Abholung eines weiteren Teils freigegebener Asservate und einem Untersuchungstermin am 07.03.2002 wurde klar, daß der Gürtel um den Hals von Boris F. nicht sein eigener war. Nach entsprechender Untersuchung (siehe Materialien zum Notartermin am 07.03.2002) kam eine ganze Reihe von Fragen auf, wie ein fremder Gürtel um den Hals von Boris F. kam. Zudem baten wir die Staatsanwalt mit Brief von RA Kaleck vom 18.03.2002 nicht nur um Wiederaufnahme, sondern vor allem um die Verifzierung, ob der gefunden Gürtel beispielsweise überhaupt Fingerabdrücke von Boris F. alias Tron aufweist.
Nachdem der Brief des RA Kaleck vom 18.03. bereits mehrere Wochen unbeantwortet blieb, baten wir diesen Anfang Mai doch telefonisch bei Staatsanwalt Bauer nach dem Stand der Bearbeitung nachzufragen. Interessanterweise erfuhr RA Kaleck bei dieser Gelegenheit, daß Herr Bauer seine Reaktion auf den Brief vom 18.03. von einer Abstimmung seinem Vorgesetzten, dem Oberstaatsanwalt Herr Wiedenberg abhängig machen. Oberstaatsanwalt Wiedenberg ist auch derjenige, der die Feststellung eines angeblichen Selbstmordes im Falle des erhängt aufgefundenen ehemaligen EDV-Chefs der Fa. AUBIS, Lars-Ol.iver Petroll zu verantworten hat. Petroll hatte der Berliner Staatsanwaltschaft vorher belastendes Material aus dem Hause Aubis im Bezug auf Begünstigungen durch den ehem. Fraktionschef der Berliner CDU, Landowsky angeboten, allerdings auch darauf hingewiesen, daß er sich u.a. von den Aubis-Geschäftsführern bedroht fühlte.
- Offenbar nach Rücksprache mit Herrn Wiedenberg erreichte und nun als Antwort ein abschlägiger Brief des Staatsanwalts Bauer vom 08.05.2002 (JPG: Seite 01, 02 / PDF).
- Da Herr Bauer in diesem Brief in keinerlei Art und Weise auf die von uns aufgeworfenen Fragen eingeht, werden wir Beschwerde einlegen, die sich allerdings nicht nur gegen Herrn Bauer, sondern auch gegen Herrn Wiedenberg richtet. Entsprechender Schriftsatz folgt.